Steuern
Energieaudits
Energieaudits nach DIN EN 16247 nach DIN EN 16247
Warum Energieaudits nach DIN EN 16247?
„Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, [eines Prozesses], eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren, über diese zu berichten [und zu dokumentieren].“
Das Energiedienstleistungsgesetz
Grundlage des Energieaudits nach DIN EN 16247 bildet das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDG-L). Die Umwandlung in nationales Recht verpflichtet Unternehmen, die gemäß EDG-L keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, gesetzlich dazu erstmals bis zum 05. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) führt stichprobenartige Kontrollen durch. Diese zertifizierte Analyse ist alle vier Jahre zu wiederholen.
Förderprogramme
Da die Durchführung des Energieaudits verpflichtend ist, stehen hierfür keine Fördermaßnahmen zur Verfügung. Allerdings stehen Förderprogramme für die im Energieaudit entwickelten Maßnahmen zur Verfügung. Deren Inanspruchnahme ist im Einzelfall genau zu prüfen. Hierzu beraten wir Sie kompetent und gerne. Generell gilt, dass das Energieaudit einen Mehrwert für Ihr Unternehmen darstellt, denn es bietet die Chance langfristig Energie einzusparen.
Vorgehensweise und Qualitätsanforderungen
Gegenstand des Energieaudits sind zu auditierende Objekte wie Gebäude, Ausrüstung, System, Prozess, Fahrzeug oder Dienstleistung. Die Vorgehensweise zur Durchführung eines Energieaudits ist in nebenstehender Grafik dargestellt. Die Phasen teilen sich in Vorbereitung des Energieaudits und Auftaktbesprechung, Datenerfassung, Außeneinsatz, Analyse und Bericht. Durch eine systematische Vorgehensweise und die Verwendung kundenspezifisch erstellter Tools ist ein optimales Ergebnis des Energieaudits unter Einhaltung der Qualitätsanforderung gewährleistet. Als Nachweis für eine normgerechte Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247 gilt der für Ihr Objekt erstellte Energieauditbericht.
Abfolge/Phasen des Energieaudits
Auftaktbesprechung und Vorbereitung des Energieaudits
Zu Beginn des Energieaudit steht eine Auftaktbesprechung zur gemeinsamen Festlegung der Auditziele und -Schwerpunkte mit dem vom dem auftraggebenden Unternehmen bestimmten Ansprechpartner. Dabei werden Ziele, Bewertungskriterien und Umfangdes Energieaudits bestimmt und organisatorische/technische Rahmenbedingungen geklärt. Anhand dieser Informationen werden individuelle Checklisten erstellt.
Datenerfassung
Gemeinsame Datenerfassung von Energieverbrauchern des Objekts/der Objekte. Einflussfaktoren, Ergebnisse von vorherigen Untersuchungen und Bestandsunterlagen werden zur Bearbeitung herangezogen.
Außeneinsatz
Es findet eine gemeinsame Begehung des Objekts/der Objekte zur Evaluierung des Energieeinsatzes, Untersuchung der Arbeitsabläufe unter Beachtung des Nutzerverhaltens statt. Bei Bedarf werden zusätzlich benötigte Daten erfasst und Messungen zur Datenerfassung überwacht.
Analyse
Die energetische Ausgangssituation wird durch Aufstellen einer Energiebilanz und dem anschließenden Bilden von Kennzahlen erarbeitet. Dabei werden Energieflüsse aufgezeigt, die zur Bilanzierung des Energieverbrauchs verwendet werden. Anhand der Analyse wird ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Energieeffizienz entwickelt werden. Dieser erfolgt unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, welche durch statische und dynamische Methoden der Investitionsrechnung bestimmt wird.
Bericht und Präsentation
Zum Abschluss wird ein Energieauditbericht erstellt, in dem die einzelnen Schritte des Energieaudits und deren Inhalte dokumentiert werden. Dafür werden alle Unterlagen zusammengestellt, Ergebnisse zusammengefasst und Handlungsempfehlungen in einem konkreten Maßnahmenplan zur Verbesserung der Energieeffizienz niedergeschrieben. Des Weiteren erfolgt ein Abschlussgespräch mit den Unternehmensverantwortlichen.
Nutzen des Energieaudits
Transparenz durch ganzheitliche Betrachtung der Energieverbraucher und damit des Energieverbrauchs
„Blitzlicht“ durch externe Betrachtungsweise deckt ungenutzte Potentiale hinsichtlich Energie und Abläufe auf
Ableiten von konkreten Energieeffizienzmaßnahmen für alle wesentlichen Energieverbraucher mit dem Ergebnis Energiekosten nachhaltig zu senken
Erstellen eines Maßnahmenkataloges unter wirtschaftlichen Aspekten/Investitionsrechnung
Steigerung der Wirtschaftlichkeit als Wettbewerbsvorteil
CO2 Emissionen reduzieren
positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz
Imagegewinn
Ansprechpartner
Dr.-Ing. Gernot Heit
Geschäftsführender Gesellschafter,
Sachverständiger für Nachhaltiges Bauen (SHB), BNB-Auditor, Energieberater
- Telefon:+49 681 99 20 20 3
- Mobiltelefon:+49 151 29 25 09 02
- E-Mail:g.heit@wpw.de