Erstmalig Zusatzförderung für Nachhaltiges Bauen
Neu seit 01.01.2021: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für effiziente Gebäude weiter. In einem ersten Schritt bündelt sie mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot.
Jeder Fördertatbestand wird dabei sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Kreditvariante wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit den Hausbanken umgesetzt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus drei Teilprogrammen:
BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden
BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden
BEG EM: Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
Übersicht BEG
Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW ab dem 1. Juli 2021 geplant. Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand dann wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW:
Zeitlicher Ablauf BEG
Höhere Förderung für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beim Bauen ab 01.07.2021
Mit der Einführung der BEG ist auch eine Erhöhung der Förderung vorgesehen und erstmalig wird Nachhaltiges Bauen zusätzlich gefördert. In diesem Zusammenhang ist auch von EE-Klassen und NH-Klassifizierung die Rede. Gemeint sind damit die neu geschaffenen Effizienzhaus-Klassen bzw. Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat.
Vom BMI (Bundesministeriumn des Inneren, für Bau und Heimat) anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden erstmals ab 2021 in der investiven Förderung berücksichtigt, zusätzlich werden die zugehörigen Fachplanungs- und Beratungsleistungen bezuschusst. Ausführliche Erläuterungen zum Thema „Nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben“ finden Sie hier.
Details zu den Förderprogrammen sind hier zu finden:
- BMWi-Webseite – FAQ zur BEG
Richtlinie zur BEG NWG (Nichtwohngebäude) mitsamt Anlage (TMA)
Richtlinie zur BEG EM (Einzelmaßnahmen) mitsamt Anlage (TMA)
Gerne können Sie auch uns kontaktieren, wir versuchen, Ihnen umgehend weiterzuhelfen.
Ansprechpartner
Dr.-Ing. Werner Backes
Geschäftsführender Gesellschafter,
Sachverständiger für Nachhaltiges Bauen (SHB),
DGNB- und BNB-Auditor
- Telefon:+49 681 99 20 10 1
- Mobiltelefon:+49 151 29 25 09 01
- E-Mail:w.backes@wpw.de
Julia Sickmüller-Bär, B.Eng.
Energieberaterin, Energieauditorin (BAFA),
Energieausweiserstellerin
- Telefon:+49 681 99 20 21 8
- Mobiltelefon:+49 151 29 25 09 84
- E-Mail:j.sickmueller@wpw.de
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