Neues Gebäudeenergiegesetz und ganzheitliche Energieberatung durch WPW
Vor dem Hintergrund, dass künftig nur noch Niedrigstenergie-Neubauten errichtet werden dürfen, war es erforderlich, entsprechende Regelungen zu erlassen, die Energie-Vorgaben für Gebäude zu vereinfachen und zu einem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammenzuführen. Dieses trat am 1. November 2020 in Kraft und ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Eine zusammenfassende Information zum GEG findet man auf folgender Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: https://www.bmi.bund.de/
Aufgrund dieser Zusammenhänge wird es immer wichtiger, das Thema „Energie“ frühzeitig und ganzheitlich zu betrachten. Wir machen das schon sehr lange so und führen die dazu erforderlichen Themen und Fachdisziplinen entsprechend unserer Mission „Ganzheitliches Denken von Anfang an“ rechtzeitig zusammen. Einen Überblick dazu bietet unser Flyer „Ganzheitliche Energieberatung“. Sofern Sie an weitergehenden Informationen interessiert sind oder auch an einem unverbindlichen Gespräch, dann können Sie uns gerne jederzeit dazu ansprechen.